FÖRDERVEREIN HOSPIZ GROSS-GERAU
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Förderverein Mitgliedschaft

Der volle Jahresbeitrag wird fällig bei Eintritt zwischen Januar und Ende Juni,
der halbe Jahresbeitrag bei Eintritt zwischen Juli und Ende Dezember.

Der fällige Mitgliedsbeitrag wird Mitte März bzw. Mitte September per Lastschrift eingezogen.

Vereinssatzung zum PDF-Download:

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Einzugsermächtigung

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Förderverein Hospiz Groß-Gerau

Am Wallerstädter Weg
664521 Groß-Gerau

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